Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. August 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch für sämtliche materiellen sowie zukünftigen immateriellen Schäden, die durch das Unfallereignis vom 10. Juli 2014 auf der Johannistaler Chaussee in Berlin verursachten wurden oder künftig entstehen, einstandspflichtig sind.
Die Beklagten haben die Kosten der Berufung zu tragen. Von den Kosten erster Instanz hat der Kläger 9% und haben die Beklagten 91% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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