Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Oktober 2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger begehrt in der Sache die Rückabwicklung eines mit der Beklagten im Jahr 1996 geschlossenen Vertrages über eine kapitalbildende Lebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Er meint, dass er dem Vertrag mit Schreiben vom 17. November 2020 wirksam widersprochen habe.
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