Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.07.2010 -
zurückgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens und des Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert:
bis 20.10.2014: 22.272,56 EUR
danach: 5.211,04 EUR
I.
Die Berufung des Klägers richtet sich - nach der Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof - noch gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart soweit hierdurch seine Ansprüche auf bereicherungsrechtlicher Grundlage abgewiesen worden waren.
I. II.
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