Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers wegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses
BGH, Urteil vom 14.07.1981 - Aktenzeichen VI ZR 304/79
DRsp Nr. 1994/5006
Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers wegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses
Die Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer hindert das Gericht im Haftungsprozeß gegen den Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht daran, dessen Ersatzpflicht auf Grund eines von ihm ohne Einwilligung seines Versicherers gegebenen deklatorischen Schuldanerkenntnisses zu bejahen.