Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts in zwei Fällen eine Geldbuße in Höhe von 550,00 DM und eine weitere Geldbuße in Höhe von 150,00 DM festgesetzt und ein Fahrverbot von zwei Monaten angeordnet. In der Hauptverhandlung hatte der Betroffene seine Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide jeweils auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er eine Verfahrensrüge und die Sachrüge erhebt.
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