Die Berufung des Klägers gegen das am 17.06.2021 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bonn zum Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 40.000 EUR festgesetzt.
I.
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