Der Kläger unterhält seit 1987 bei der Beklagten eine Lebensversicherung mit eingeschlossener bis zum 1. Dezember 1995 laufender Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Seit der Berufungseinlegung beansprucht er noch für die Zeit vom 1. Februar 1989 bis 1. Dezember 1995 die im Fall einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit zugesagte monatliche Rente von 4.000 DM Zug um Zug gegen Rückzahlung einer Beitragserstattung von 19.652,66 DM. Er beantragt eine zeitlich gestaffelte 4%ige Verzinsung der rückständigen Monatsbeträge. Ferner begehrt er die Feststellung, daß er für den genannten Zeitraum auch von Beitragszahlungen (23.592 DM jährlich) freigestellt sei.
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