Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Klägerin wendet sich als Mitglied einer Erbengemeinschaft gegen die Heranziehung zur Zahlung von Grundsteuer und verfolgt ihren in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren weiter.
Die Klägerin ist Mitglied der Erbengemeinschaft in Nachfolge ihres am 31. Juli 2015 gestorbenen Ehemanns, die infolge des Erbfalls in dessen Erbbauberechtigung an dem Geschäftsgrundstück FlNr. 1989/2 in R. eintrat. Mit Schreiben vom 2. November 2015 teilte das Amtsgericht Regensburg, Abteilung für Nachlasssachen, der Beklagten den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge mit.
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