Die Rechtsbeschwerden des Klägers und der im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht anwesenden Rechtsanwältin gegen den Beschluss des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 23. Juni 2020 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I. Der Kläger, der bei der Beklagten für sich und eine weitere Versicherte eine private Krankenversicherung unterhält, wendet sich mit seiner Klage gegen mehrere von der Beklagten vorgenommene Beitragserhöhungen.
Mit Schriftsatz vom 25. März 2020 reichte die Beklagte eine Zusammenstellung von Unterlagen ein, die den im Rahmen des Prämienanpassungsverfahrens tätigen Treuhändern seinerzeit überlassen worden waren. In einer Aufstellung markierte die Beklagte einzelne Unterlagen als aus ihrer Sicht geheimhaltungsbedürftig.
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