VGH Bayern - Beschluss vom 13.02.2019
11 ZB 18.2577
Normen:
FeV § 11 Abs. 7; FeV § 46 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG München, vom 26.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 6 K 17.4316

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Behauptung einer unbewussten Einnahme von Kokain

VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2019 - Aktenzeichen 11 ZB 18.2577

DRsp Nr. 2019/4290

Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Behauptung einer unbewussten Einnahme von Kokain

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 7; FeV § 46 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, AM und L.