Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E.
Polizeilichen Mitteilungen vom 29. Mai und 16. Juni 2017 zufolge hatte der Antragsteller seit 2014 mehrfach Anzeige mit abstrusen Behauptungen erstattet, für die sich keine tatsächlichen Hinweise finden ließen und die bei den Polizeibeamten den Eindruck erweckten, er fühle sich verfolgt und leide an einer psychischen Erkrankung, die seine Fahreignung beeinträchtigen könnte.
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