Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.250,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A1, B und C1 (einschließlich Unterklassen).
Mit Bußgeldbescheid vom 29. Dezember 2014, rechtskräftig seit 22. Februar 2016, verhängte die Zentrale Bußgeldstelle V. wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gegen den Antragsteller ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Dem lag zu Grunde, dass er am 13. September 2014 gegen 12:50 Uhr ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hatte, obwohl er unter dem Einfluss von Cannabis-Produkten stand. Die Blutanalyse des rechtsmedizinischen Instituts der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 1. Dezember 2014 hatte eine Konzentration von 3,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC), 1,2 ng/ml Hydroxy-THC sowie 31 ng/ml THC-Carbonsäure ergeben.
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