Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, AM und L.
Nach einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt am 9. September 2017 (BAK um 13:22 Uhr: ) verurteilte das Amtsgericht Bayreuth den Kläger mit Strafbefehl vom 23. Oktober 2017 zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine achtmonatige Sperrfrist für deren Wiedererteilung an. Nach einer Zeugenaussage im Strafverfahren hatte der Kläger während seiner Arbeit als Spüler in einer Kantine am Vormittag Alkohol getrunken, weshalb ihm der Küchenleiter angeboten hatte, ihn nach Hause zu fahren. Der Kläger fuhr jedoch aus Verärgerung selbst mit seinem Pkw zu seinem etwa 10 km entfernten Wohnort.
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