Das Urteil des Landgerichts Bremen vom 16.06.2013 wird auf die Berufung der Beklagten wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird auf die Widerklage verurteilt, € 1.885,24 als Übertragungswert auf die Versicherung zur Nummer [...] bei der [...] Krankenversicherung AG zu zahlen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wegen der Klageforderung wird die Revision zugelassen.
I.
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