Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 01.04.2019, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.978,92 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.04.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat mit der Fahrgestellnummer ...407.
1)Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwaltes M.H. in Höhe von 1.358,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2018 freizustellen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
3. 4. 5.
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