Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
BGH, Urteil vom 18.02.2004 - Aktenzeichen VIII ZR 78/03
DRsp Nr. 2004/5393
Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
»Eine auf der Grundlage von § 111 bStPO rechtmäßig durchgeführte Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren begründet einen Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sofern der Sachverhalt, aufgrund dessen die Beschlagnahme erfolgte, bereits bei Gefahrübergang bestand.«