I.
Der Antragsteller, der als Berufskraftfahrer beschäftigt ist, ist Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 2.
Nach mehreren straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten in den Jahren 1994, 1995 und 1996 - der insoweit letzte Bußgeldbescheid wurde am 25. Oktober 1996 rechtskräftig - sowie einer Straftat mit Bezug zum Straßenverkehr im Februar 1998, die hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten mit insgesamt 7 Punkten und bezogen auf die Straftat mit 5 Punkten nach dem Punktekatalog bewertet wurden, verwarnte der Antragsgegner den Antragsteller schriftlich im März 1998 auf der Grundlage des damals geltenden Punktsystems.
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