Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von Fußwegen und Fußgängerüberwegen - Anforderungen, Organisation, zeitlicher Rahmen
OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2002 - Aktenzeichen 9 U 47/02
DRsp Nr. 2004/2522
Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von Fußwegen und Fußgängerüberwegen - Anforderungen, Organisation, zeitlicher Rahmen
1. Räum- und Streupflicht einer kraft kommunaler Satzung als Grundstückseigentümerin verantwortlichen Gemeinde für den Gehweg vor ihrem Grundstück in gleicher Weise wie für Fahrbahnen.2. Zeitlicher Rahmen für den erforderlichen Winterdienst.