Ebenso OVG Hamburg (Beschluss - 3 Bs 393/99 - 25.11.1999, DAR 2000, 228 [nur LS]) und VG Regensburg (Beschluss - RN 9 S 99/2031 - 5.10.1999, DAR 2000, 137), abweichend VG Ansbach (Beschluss - AN 10 S 99.01611 - 21.12.1999, NZV 2000, 184): keine Anwendung des § 4 Abs. 5 StVG bei einem Punktestand von 23 Punkten, wovon nur ein Punkt aus einer Verkehrszuwiderhandlung herrührte, welche nach dem 31.12.1998 begangen wurde.
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