Prozeßvertretung bei Ablehnung der Gewährung von Versicherungsschutz durch den Versicherer
BGH, Urteil vom 07.11.1966 - Aktenzeichen II ZR 12/65
DRsp Nr. 1994/6034
Prozeßvertretung bei Ablehnung der Gewährung von Versicherungsschutz durch den Versicherer
In der Haftpflichtversicherung braucht der Versicherungsnehmer die Führung des Haftpflichtprozesses dem Versicherer nicht zu überlassen, wenn dieser die Gewährung von Versicherungsschutz vorbehaltlos abgelehnt hat.