Auf die Berufung des Klägers vom 10.11.2020 wird das Endurteil des LG Landshut vom 20.10.2020 (Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.970,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.05.2019 sowie weitere 273,50 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
b) c) 2. 2. 3. 4.
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