Produzentenhaftung bei unzureichender Gebrauchsanweisung
BGH, Urteil vom 05.05.1992 - Aktenzeichen VI ZR 188/91
DRsp Nr. 1993/607
Produzentenhaftung bei unzureichender Gebrauchsanweisung
»1. Schadensersatzansprüche wegen Schäden an einer erworbenen Sache können gegen deren Hersteller auch dann entstehen, wenn dieser die Verwender nicht ausreichend darüber unterrichtet, wie sie mit der Sache umzugehen haben, um Schäden daran zu vermeiden.2. Beim Inverkehrbringen von Produkten, die nur von Fachpersonal bedient werden, sind die Instruktions- und Warnpflichten des Herstellers deutlich herabgesetzt.«