Die Klägerin begehrt mit der Klage die Herabsetzung der gegen sie in einem Haftungs- und Nachforderungsbescheid festgesetzten Lohnsteuer sowie sonstigen Abgaben.
Die Klägerin stellt ihren leitenden Angestellten firmeneigene PKW zur Verfügung. Die Arbeitnehmer sind dabei befugt, diese auch privat zu nutzen. Der geldwerte Vorteil aus dieser Fahrzeuggestellung wurde nach R 31 Abs. 7 Ziff. 1
In der Zeit vom ....2001 bis zum ....2002 führte der Beklagte bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung für den Prüfungszeitraum vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2000 durch.
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