Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I - 25. Zivilkammer - vom 24. April 2015 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. September 2003 nach dem so genannten Policenmodell des §
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