1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 24. August 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover -
Der Beklagte wird verurteilt,
an die A. D. GmbH, ..., auf die Rechnung vom 26. Juli 2005, Rechnungsnummer ..., 9.837,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2007 zu zahlen,
an die Klägerin 775,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Oktober 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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