Pflicht zur Aushändigung der schriftlichen Bestätigung über durchlaufene Ausbildungsabschnitte des Fahrschülers
BayObLG, Urteil vom 04.03.2000 - Aktenzeichen 3 ObOWi 14/00
DRsp Nr. 2004/1725
Pflicht zur Aushändigung der schriftlichen Bestätigung über durchlaufene Ausbildungsabschnitte des Fahrschülers
»Die schriftliche Bestätigung über durchlaufene Ausbildungsteile gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 FahrschAusbO ist dem Fahrschüler auszuhändigen. Die Übergabe der Bestätigung an eine dritte Person ist nur dann ausreichend, wenn sie mit Wissen und Wollen des Fahrschülers erfolgt.«