1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. März 2021
a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte der Beleidigung, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung schuldig ist,
b) hinsichtlich des Einzelstrafenausspruchs zur Tat vom 4. Februar 2017 und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben; mit Ausnahme der strafschärfenden Berücksichtigung mehrerer Straftaten bleiben die dazu getroffenen Feststellungen jedoch bestehen,
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