Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Stilllegung des klägerischen Kraftfahrzeugs.
Das Fahrzeug des Klägers war ursprünglich bei der B********** ******************** Versicherungsaktiengesellschaft (im Folgenden: B. AG) haftpflichtversichert. Am 9. November 2018 ging bei der Zulassungsbehörde der Beklagten elektronisch eine Versicherungsbestätigung der A** Versicherung AG (nachfolgend: A. AG) ein, dass dort für dieses Fahrzeug ab dem 1. Januar 2019 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz bestehe. Am 14. Januar 2019 übermittelte die A. AG eine weitere Versicherungsbestätigung für dieses Fahrzeug, in dem als Versicherungsbeginn der 19. Juni 2019 genannt wird.
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