Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer Verletzungen eines Kindes; Verzögerungszuschlag wegen hinausgeschobener Entschädigungszahlung; Kapitalisierungsfaktor für die Bemessung einer zusätzlichen Rente
OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2002 - Aktenzeichen 9 W 7/02
DRsp Nr. 2003/16424
Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer Verletzungen eines Kindes; Verzögerungszuschlag wegen hinausgeschobener Entschädigungszahlung; Kapitalisierungsfaktor für die Bemessung einer zusätzlichen Rente
Schmerzensgeld für ein Kind wegen unfallbedingter sehr schwerer, aber noch nicht "denkbar schwerster" Verletzungen und Verletzungsfolgen (Querschnittslähmung):- Bemessungsgesichtspunkte;- Erhöhung der Entschädigung angesichts wiederholter Verzögerung der Zahlungen durch den gegnerischen Versicherer ohne "sachlich erkennbar gerechtfertigte Gründe";- Bemessung einer zusätzlich zu zahlenden Rente, und zwar mit einem von der prognostizierten Lebenserwartung unabhängigen Kapitalisierungsfaktor.