Die Berufung des Klägers gegen das am 01.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
1. 2. 2. a) 3.
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