1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 06.07.2021 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 28.094,56 € und für das Berufungsverfahren auf 31.695,40 € festgesetzt.
I.
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