OVG Thüringen - Beschluß vom 30.08.1994 (2 EO 84/93) - DRsp Nr. 1995/9940
OVG Thüringen, Beschluß vom 30.08.1994 - Aktenzeichen 2 EO 84/93
DRsp Nr. 1995/9940
Die Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht, um so Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Kraftfahrers zu erhalten, kann im Rahmen des § 15 b Abs. 2StVZO nicht gefordert werden.