OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 16.03.1994 (7 B 10161/94) - DRsp Nr. 1995/9939
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.03.1994 - Aktenzeichen 7 B 10161/94
DRsp Nr. 1995/9939
1. Im Rahmen der Abklärung von Eignungszweifeln (charakterliche Mängel), die auf der Anwendung des sog. Mehrfachtäter-Punktsystems beruhen, stellt es regelmäßig keine unnötige, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßende "Doppelbegutachtung" dar, wenn die Behörde die Untersuchung nicht auf einen psychologischen Teil beschränkt, sondern auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung abzielt.2. Zu den formalen Anforderungen an die Darlegung der Eignungszweifel im Aufforderungsschreiben.
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