OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 08.11.1994 (7 B 12827/94) - DRsp Nr. 1996/4100
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 08.11.1994 - Aktenzeichen 7 B 12827/94
DRsp Nr. 1996/4100
1. Einem Parkausweis für Anwohner wird sein Substrat entzogen, wenn die Kennzeichnung von Parksonderflächen rückgängig gemacht wird. Vorläufiger Rechtsschutz kann in einem solchen Fall nur im Wege eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Aufhebung der Anwohnerparkregelung begehrt werden.2. Im Rahmen der Ermessensbetätigung muß die Verkehrsbehörde schutzwürdige Interessen der Anlieger an der Beibehaltung der Parkregelung berücksichtigen.