OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.04.1999 (8 A 699/97) - DRsp Nr. 2000/1689
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.1999 - Aktenzeichen 8 A 699/97
DRsp Nr. 2000/1689
»Schon die erstmalige Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die nach Anlage 13 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) vom 18.8.1998 mit einem Punkt zu bewerten ist, rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31 aStVZO, ohne daß es auf besondere Umstände des Einzelfalls, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (Änderung der Senatsrechtsprechung).«