OVG Niedersachsen - Urteil vom 26.11.1998 (12 L 4158/97) - DRsp Nr. 1999/10059
OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.1998 - Aktenzeichen 12 L 4158/97
DRsp Nr. 1999/10059
Krankenkraftwagen, mit denen qualifizierter Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten Rettungsdienstes durchgeführt wird, sind keine Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes i. S. des § 52 Abs. 3 Nr. 4StVZO und dürfen daher nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden, wenn sie mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumleuchten) ausgerüstet sind.