OVG Niedersachsen - Beschluß vom 11.05.1999 (12 L 2087/99) - DRsp Nr. 1999/10058
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 11.05.1999 - Aktenzeichen 12 L 2087/99
DRsp Nr. 1999/10058
Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen; u. a. bei Bestreiten der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung und zum Umfang der Ermittlungen, wenn sich der Kraftfahrzeughalter auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft.