OVG Lüneburg - Urteil vom 11.04.1979 (IV OVG A 212/78) - DRsp Nr. 1994/14080
OVG Lüneburg, Urteil vom 11.04.1979 - Aktenzeichen IV OVG A 212/78
DRsp Nr. 1994/14080
Die Anordnung der Überprüfung der verkehrsrechtlichen Kenntnisse eines Fahrerlaubnisinhabers gemäß § 15b Abs. 2StVG dient auch dem Zweck der Verkehrserziehung und kommt deshalb nicht nur in Betracht, weil die Umstände auf das Fehlen theoretischer Kenntnisse des Betroffenen hindeuten.