OVG Bremen - Beschluß vom 21.03.1975 (II B 5/75) - DRsp Nr. 1994/14049
OVG Bremen, Beschluß vom 21.03.1975 - Aktenzeichen II B 5/75
DRsp Nr. 1994/14049
Weder die Verwaltungsbehörde noch die Verwaltungsgerichte sind im Fall der rechtswidrigen Erteilung einer Fahrerlaubnis während der vom Strafgericht nach § 69aStGB angeordneten Sperrfrist berechtigt und verpflichtet, die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers selbständig nachzuprüfen. Die Anordnung der Sperre enthält die verbindliche Entscheidung über die Nichteignung des Betroffenen für die Dauer der Sperrfrist.