OLG Zweibrücken - Urteil vom 23.07.1997 (1 U 134/96) - DRsp Nr. 1999/1832
OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.07.1997 - Aktenzeichen 1 U 134/96
DRsp Nr. 1999/1832
1. Der Versicherer ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des auf Übermüdung zurückzuführenden Unfalls leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer trotz Anzeichen für eine Übermüdung die Fahrt fortgesetzt hat. 2. Im Deckungsprozeß können Angaben, die der Versicherungsnehmer gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten gemacht hat, auch dann gegen ihn verwertet werden, wenn eine Belehrung über sein Recht, keine Angaben zu machen, nicht erfolgt ist.