OLG Zweibrücken - Beschluß vom 27.09.1976 (Ss 251/76) - DRsp Nr. 1994/13753
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27.09.1976 - Aktenzeichen Ss 251/76
DRsp Nr. 1994/13753
Die zweite Rückschaupflicht des § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO entfällt, wenn der Linksabbieger sich dicht neben einer ununterbrochenen Leitlinie eingeordnet und die Absicht des Einbiegens rechtzeitig angezeigt hat.