OLG Zweibrücken - Beschluß vom 23.06.1992 (1 Ss 60/92) - DRsp Nr. 1994/13645
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23.06.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 60/92
DRsp Nr. 1994/13645
1. Ein Radfahrer ist schon mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo (früher: 1,7 o/oo) absolut fahruntauglich (Konsequenz aus BGHSt 37,89 «1» )2. Hat der Angeklagte bisher straffrei gelebt, liegt die festgestellte BAK nur geringfügig über dem Grenzwert und ist ihm als Radfahrer ein verkehrstechnisches Fehlverhalten nicht anzulasten, so erfordet dies auch ohne besonderen Antrag eine Erörterung des § 59StGB.