OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.09.1992 (1 Ss 138/92) - DRsp Nr. 1994/13643
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.09.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 138/92
DRsp Nr. 1994/13643
Die Rechtsbeschwerde ist nicht schon deshalb "zur Fortbildung des Rechts" zuzulassen, weil das schriftliche Urteil keine Begründung enthält. Für die Prüfung dieser Zulassungsvoraussetzung darf das Rechtsbeschwerdegericht den Inhalt der Verfahrensakte berücksichtigen.