OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.09.1979 (1 Ss 106/79) - DRsp Nr. 1994/13739
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12.09.1979 - Aktenzeichen 1 Ss 106/79
DRsp Nr. 1994/13739
Wer einen zwar zugelassenen, aber nicht mit einem Zugfahrzeug verbundenen Wohnanhänger auf die Dauer von mehreren Tagen auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt, verstößt gegen § 32StVO, sofern ihm nicht eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8StVO erteilt ist.