OLG Stuttgart - Urteil vom 30.06.1980 (3 Ss 886/79) - DRsp Nr. 1994/13546
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.06.1980 - Aktenzeichen 3 Ss 886/79
DRsp Nr. 1994/13546
Eine "Toleranzstrecke" bei Überschreitung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung kommt allenfalls insoweit in Betracht, als das Ortsschild für den Kraftfahrer ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig erkennbar war.