Zum Gebrauch eines Kfz beim Be- oder Entladen vgl. auch BGH NJW 1980, 2525; BGH r+s 1990, 8 (Entladen von Chemikalien von einem Tankwagen) und OLG Köln r+s 1994, 43; 1989, 105 (jeweils Entladen von Heizöl aus einem Tanklastzug)
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