OLG Stuttgart - Beschluß vom 30.07.1981 (3 Ss 331/81) - DRsp Nr. 1994/13534
OLG Stuttgart, Beschluß vom 30.07.1981 - Aktenzeichen 3 Ss 331/81
DRsp Nr. 1994/13534
Die eigene Sachkunde des Gerichts ist bei einer grenznahen Blutalkoholkonzentration in der Regel zu bezweifeln, wenn der Reduktionsfaktor individuell nicht feststeht, schwierige Fragen des Nachtrunks zu beantworten sind und das Körpergewicht des Betroffenen lediglich geschätzt wurde.