OLG Stuttgart - Beschluß vom 25.11.1997 (3 Ss 593/97) - DRsp Nr. 1998/18116
OLG Stuttgart, Beschluß vom 25.11.1997 - Aktenzeichen 3 Ss 593/97
DRsp Nr. 1998/18116
Von der Anordnung eines Regelfahrverbots kann abgesehen werden, wenn seit Begehung des Verstoßes inzwischen mehr als 3 Jahre vergangen sind, während derer der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.