OLG Stuttgart - Beschluß vom 25.08.1975 (1 Ss 346/75) - DRsp Nr. 1994/13580
OLG Stuttgart, Beschluß vom 25.08.1975 - Aktenzeichen 1 Ss 346/75
DRsp Nr. 1994/13580
A. Die Frage, ob sich das Gericht von Amts wegen für verpflichtet ansehen muß einen Sachverständigen zur Rate zu ziehen, hängt davon ab, ob wenigstens eines seiner Mitglieder ausreichende Sachkunde besitzt, um anstehende Fragen tatsächlicher Art zuverlässig beantworten zu können. B. Als rücksichtslos sind extrem verwerfliche Verfehlungen, besonders schwere Verstöße gegen die Verkehrsgesinnung, geradezu unverständliche Nachlässigkeit zu werten, nicht aber ein auf Unaufmerksamkeit oder falscher Lagebeurteilung beruhendes Fehlverhalten.
B. So auch OLG Düsseldorf v. 27.04.1977, VerkMitt 1977, 88; OLG Karlsruhe v. 18.01.1973, VRS 45, 40; OLG Stuttgart v. 15,01.1971, VRS 41, 274 = DAR 1971, 248. Siehe auch Grohmann, DAR 1975, 260: "Zur Rücksichtslosigkeit i.S.v. § 315c Abs. 1 Nr. 2StGB."
Fundstellen
DAR 1976, 23
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