Der Kl., ein türkischer Gastarbeiter, war einen Tag vor Antritt einer unaufschiebbaren Urlaubsreise in die Türkei mit Begleitpersonen und umfangreichem Gepäck von einem erheblichen Fahrzeugschaden betroffen worden. Die mit dem unverzüglich angemieteten Ersatzwagen zurückgelegte Strecke betrug am Ende 8313 km.
Ähnlich OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 235/79 - v. 14.3.1980, in VersR 1981,885); vgl. im übrigen vor- und nachstehend ES Kfz-Schaden D-1/23, ES Kfz-Schaden D-1/33, ES Kfz-Schaden D-1/34, ES Kfz-Schaden D-1/41.
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